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   LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01   

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https://dejure.org/2002,5514
LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01 (https://dejure.org/2002,5514)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01 (https://dejure.org/2002,5514)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. März 2002 - 1 Sa 1354/01 (https://dejure.org/2002,5514)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 1 und 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Chronische Spiel- und Alkoholsucht eines Arbeitnehmers als wichtiger und die ausserordentliche Kündigung rechtfertigender Grund; Verschuldensunabhängige Pflichtverletzung des Arbeitsverhältnisses im Falle chronischer Spiel- und Alkoholsucht ; Entbehrlichkeit eines ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollegen bestohlen - Fristlose Kündigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1256
  • NZA-RR 2002, 519
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

    Auszug aus LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01
    Daran ändert sich für den vorliegenden Fall nichts, wenn man, wofür vieles spricht (vgl. KR-Etzel, 6. Aufl. 2002, § 1 KSchG Rz. 288), eine Kündigung, deren Gründe in einer Spielsucht liegen, nach den gleichen Grundsätzen behandelt wie eine Kündigung, die auf Alkoholismus des Arbeitnehmers zurückgeht (dazu s. BAG vom 09.04.1987 - 2 AZR 210/86 = § 1 KSchG Nr. 18).
  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01
    Zwar wird die Alkoholabhängigkeit als Krankheit angesehen (so bereits BAG vom 01.06.1983 - 5 AZR 536/80 = EzA § 1 LohnFG Nr. 69), die nach weitaus überwiegender Meinung (vgl. KR-Etzel, aaO, Rz. 286 m.w.N.) erst dann einen Grund für eine Kündigung abgeben kann, wenn dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Wahrnehmung einer Therapie eingeräumt und deren Ergebnis abgewartet worden ist.
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93

    Fristlose Kündigung, Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01
    Das Wissen Dritter kann dem Kündigungsberechtigten nach Treu und Glauben nur angelastet werden, wenn die Verzögerung der Kenntniserlangung auf einer schuldhaft fehlerhaften Organisation des Arbeitgebers beruhte (BAG vom 18.05.1994 - 2 AZR 930/93 = EzA § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 6).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93

    Fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01
    Dazu gehören z.B. Tätlichkeiten (in diesem Sinne, jedenfalls für den entschiedenen Einzelfall: BAG vom 30.09.1993 - 2 AZR 188/93 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 152; Dörner, aaO, Rz. 229).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01
    Dieser Grundsatz lässt nämlich anerkanntermaßen Ausnahmen zu, wenn durch das Fehlverhalten des Arbeitnehmers z.B. die betriebliche Ordnung in erheblichem Umfang gestört, Sicherheitsvorschriften massiv verletzt, Sachen erheblich beschädigt oder sonstige Strafnormen missachtet worden sind (in diesem Sinne BAG vom 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 = DB 1999, 1400).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01
    Dass schon die Entwendung geringfügiger Gegenstände eine fristlose Kündigung an sich rechtfertigen kann, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (s. zuletzt BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 = EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01
    Zwischen dem hier vorliegenden Kündigungsgrund und den ausschließlich dem persönlichen Lebensbereich des Klägers zuzurechnenden Unterhaltspflichten besteht kein konkreter Bezug (vgl. BAG vom 02.03.1989 - 2 AZR 280/88 = DB 1989, 1679).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 Sa 24/16

    Wiederholungskündigung - Kündigungsgrund der sexuellen Belästigung

    Diese liegen dann vor, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers über typisch suchtbedingte Ausfallerscheinungen wie Fehlen oder Zuspätkommen, Schlafen am Arbeitsplatz, Produzieren von Ausschuss usw. hinausgeht (LAG Köln 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 662/07

    Zur Kündigung wegen eines Vermögensdelikts unter Arbeitskollegen -

    Aber auch die Entwendung von im Eigentum von Arbeitskollegen stehenden Sachen stellt sich als erhebliche Pflichtverletzung dar, für die entsprechende rechtliche Grundsätze gelten (vgl. etwa LAG Köln 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01 -, LAGE § 626 BGB Nr. 140).
  • LAG Hamm, 07.08.2009 - 10 TaBV 31/09

    Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines

    Erhebliche Pflichtverletzungen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können, liegen auch dann vor, wenn das Fehlverhalten eines süchtigen Arbeitnehmers über typisch suchtbedingte Ausfallerscheinungen wie Fehlen oder Zuspätkommen, Schlafen am Arbeitsplatz, Produzieren von Ausschuss usw. hinausgeht (LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01 - NZA-RR 2002, 519; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O, Rn. 685; Lepke, Kündigung bei Krankheit, 13. Aufl., Rn. 401; HaKo/Gallner, § 1 KSchG Rn. 493; HWK/Quecke, Arbeitsrechtskommentar, 3. Aufl., § 1 KSchG Rn. 215; Freihube, DB 2005, 1274; a.A. ArbG Berlin, 13.02.2004 - 31 Ca 12306/03 -).

    Auch schuldlose Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können ausnahmsweise einen wichtigen Grund zur verhaltensbedingten Arbeitgeberkündigung darstellen (BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93 - EzA BGB § 626 n.F. Nr. 152; BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 - AP BGB § 626 Nr. 151; LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01 - NZA-RR 2002, 519; APS/Dörner, a.a.O., § 1 KSchG Rn. 276; KR/Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Rn. 265, 395, 400; von Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 14. Aufl, § 1 Rn. 475; Quecke ZTR 2003, 6, 8; Berkowsky RdA 2000, 112, 114 m.w.N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 335/15

    Sexuelle Belästigung - suchtbedingte Ausfallerscheinung

    Diese liegen dann vor, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers über typisch suchtbedingte Ausfallerscheinungen wie Fehlen oder Zuspätkommen, Schlafen am Arbeitsplatz, Produzieren von Ausschuss usw. hinausgeht (LAG Köln 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 487/19

    Außerordentliche Kündigung - Vermögensdelikt - Spielsucht - Abmahnung -

    Erhebliche Pflichtverletzungen können auch bei einem krankhaft spielsüchtigen Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers über typisch suchtbedingte Ausfallerscheinungen (wie Fehlen oder Zuspätkommen, Schlafen am Arbeitsplatz, Produzieren von Ausschuss usw.) hinausgeht, insbesondere bei Vermögensdelikten ( LAG Köln 12. März 2002 - 1 Sa 1354/01 - Rn. 18, NZA-RR 2002, 519; LAG Hamm 07. August 2009 - 10 TaBV 31/09 - Rn. 60, juris; Ascheid/Preis/Schmidt/Vossen Kündigungsrecht 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 183a ).

    Insbesondere war es der Beklagten in Anbetracht der besonders schwerwiegenden Vermögensdelikte bei Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der vorgenannten Umstände des vorliegenden Falls nicht zuzumuten, dem Kläger noch die Gelegenheit zu geben, sich einer Therapie zu unterziehen ( vgl. hierzu LAG Köln 12. März 2002 - 1 Sa 1354/01 - Rn. 18, NZA-RR 2002, 519; Ascheid/Preis/Schmidt/Vossen Kündigungsrecht 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 183a ).

  • LAG Hamm, 07.01.2005 - 10 Sa 1228/04

    Außerordentliche Kündigung Unterschlagung eines Betrages für die im Betrieb

    Auch der Diebstahl zum Nachteil eines Arbeitskollegen ist als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB geeignet (LAG Köln, Urteil vom 12.03.2002 - NZA-RR 2002, 519; ErfK/Müller-Glöge, § 626 BGB Rz. 154).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 13 Sa 24/09

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Unterschlagung von Kundengeldern durch eine

    Die Gefährdungslage muss vielmehr beseitigt werden (vgl. hierzu auch LAG Berlin, Urteil vom 31.10.1997, 6 Sa 74/97, in juris (Alkoholsucht); LAG Köln, Urteil vom 12.03.2002, 1 Sa 1354/01, NZA-RR 2002, 519 f. (Spielsucht)).
  • LAG Hamm, 23.08.2012 - 15 Sa 586/12

    Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses wegen

    b) Unter besonderen Umständen kann allerdings auch ein schuldloses Verhalten des Arbeitnehmers ausnahmsweise einen wichtigen Grund zur verhaltensbedingten Arbeitgeberkündigung darstellen (BAG 30.09.1993 - 2 AZR 188/93, EzA BGB § 626 n.F. Nr. 152; BAG 21.01.1999, a.a.O.; LAG Köln 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01, NZA-RR 2002, 519; LAG Ham 07.08.2009 - 10 TaBV 31/09, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2018 - 2 Sa 212/18

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Vornahme von

    Erhebliche Pflichtverletzungen können auch bei einem alkoholkranken Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers über typisch suchtbedingte Ausfallerscheinungen wie Fehlen oder Zuspätkommen, Schlafen am Arbeitsplatz, Produzieren von Ausschuss usw. hinausgeht, insbesondere bei strafbaren Vermögensdelikten ( LAG Köln 12. März 2002 - 1 Sa 1354/01 - Rn. 18, NZA-RR 2002, 519; LAG Hamm 07. August 2009 - 10 TaBV 31/09 - Rn. 60, juris ).
  • LAG Hamm, 13.05.2011 - 13 Sa 2083/10

    Kündigung; außerordentlich; ordentlich; verhaltensbedingt; Sachbeschädigung;

    Namentlich kommt eine außerordentliche Kündigung auch in Betracht, wenn Eigentums- bzw. Vermögensdelikte zu Lasten anderer Arbeitnehmer begangen werden ( LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01 - NZA-RR 2002, 519; LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 662/07).
  • ArbG Berlin, 13.02.2004 - 31 Ca 12306/03
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